Dieses bringt neue Anforderungen für Unternehmen und Webseitenbetreiber – ganz besonders in Bezug auf die Informationspflicht und Transparenz gegenüber Nutzerinnen und Nutzern.
Eine Datenschutzerklärung auf deiner Webseite ist heute keine Kür mehr, sondern Pflicht. Sie informiert Besucher darüber, welche Daten gesammelt, gespeichert und verarbeitet werden – und warum. Das neue Gesetz schreibt klar vor, dass Nutzer verständlich und vollständig über den Umgang mit ihren Daten aufgeklärt werden müssen.
Das ist nicht nur aus Transparenzgründen sinnvoll, sondern auch rechtlich notwendig. Ein fehlendes oder unvollständiges Impressum kann rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
👉 Damit du auf der sicheren Seite bist, findest du hier alle wichtigen Infos, worauf du achten musst, was ins Impressum gehört und warum eine Datenschutzerklärung unerlässlich ist.
🔗 Offizielle Website des EDÖB (Eidg. Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter)
📄 Informationen zum revidierten Datenschutzgesetz (revDSG)
📝Technische Empfehlungen für die Protokollierung gemäss Art. 4 DSV des EDÖB
Im Frühling 2012 wurde eine generelle Impressumspflicht für den "elektronischen Geschäftsverkehr" in der Schweiz eingeführt.
Hintergrund ist die Revision des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), die per 1. April 2012 in Kraft trat.
Im Rahmen dieser Revision wurde das UWG um folgenden neuen Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe s ergänzt:
« Unlauter handelt insbesondere, wer Waren, Werke oder Leistungen im elektronischen Geschäftsverkehr anbietet und es dabei unterlässt:
⚖️ Ihr kompletter Name oder der Name des Unternehmens
⚖️ Ihre Adresse oder der Sitz des Unternehmens (Postfach reicht nicht aus)
⚖️ E-Mail-Adresse (Kontaktformular reicht nicht aus)
Optional, aber sinnvoll (falls vorhanden):
⚖️ Unternehmens-Identifikationsnummer (UID, ehemals Handelsregister- & Mehrwertsteuernummer)
Quelle: Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) vom 19. Dezember 1986 (Stand am 1. Dezember 2022)
Quelllink: Hier klicken
Schweizer Unternehmen müssen eine transparente Datenbearbeitungspolitik betreiben, indem sie eine für die Nutzenden verständliche Datenschutzerklärung verfassen und diese auf ihrer Website einblenden.
Datenschutzerklärungen sollen die Nutzenden einer Website darüber informieren, welche Personendaten erfasst und zu welchen Zwecken sie bearbeitet werden. Zudem sollte daraus ersichtlich sein, ob und welche Daten zur Bearbeitung an Dritte weitergegeben werden.
Die Datenschutzerklärung konkretisiert die Informationspflichten der Verantwortlichen nach Art. 19 DSG.
Demnach müssen die Nutzenden ausreichend und verständlich informiert werden, um frei entscheiden zu können, ob und wie sie ihre Daten bearbeiten lassen möchten. Zudem müssen die notwendigen Informationen mitgeteilt werden, damit die Nutzenden ihre Rechte geltend machen können. Deshalb muss die Erklärung mit der erforderlichen Sorgfalt und Genauigkeit sowie zielgruppengerecht verfasst werden.
Wenn das Angebot auf der Website in mehreren Sprachen angeboten wird, dann sollte die Datenschutzerklärung auch in diesen Sprachen bereitgestellt werden. Eine transparente Information über die praktizierten Datenbearbeitungen ist im Übrigen wesentlich, um das Vertrauen der Nutzenden zu gewinnen.
Bevor mit der Ausarbeitung einer Datenschutzerklärung begonnen wird, sind der Datenbedarf des Unternehmens zu untersuchen, die gegenwärtigen Datenbearbeitungen zu analysieren und klare Richtlinien im Umgang mit Personendaten zu erlassen. Aufgrund dieser Angaben kann die Datenschutzerklärung verfasst werden.
Die Erklärung muss die Bestimmungen des Datenschutzgesetzes berücksichtigen und mit den tatsächlich vorgenommenen Datenbearbeitungen übereinstimmen.
Allgemeine Formulierungen wie «unter Umständen können wir Ihre Daten so und so bearbeiten» sind zu vermeiden.
Wir empfehlen, mit dem Verfassen der Datenschutzerklärung erst zu beginnen, wenn mindestens folgende Fragen beantwortet sind:
Ausführliche Informationen über die Verwendung von Web-Analysetools wie bspw. das Tracking mittels Cookies oder die Einbindung von Social Plugins finden Sie in unseren Erläuterungen zum Thema Tracking.
Die Erklärung sollte die Nutzenden über folgende Punkte informieren:
Wir empfehlen Ihnen hierfür den Ansatz der mehrstufigen Information.
Auf oberster Stufe sollten knappe und einfach verständliche Informationen, z.B. stichwortartig, einen ersten Überblick über die wesentlichen Aspekte der Datenbearbeitung vermitteln, damit die Nutzenden leicht und schnell verstehen können, welche Daten über sie erhoben und wie diese verwendet werden.
Mittels Verlinkung sollten dann den Nutzenden die Möglichkeit gegeben werden, auf die ausführliche Datenschutzerklärung zu gelangen.
Am besten werden die Stichworte in der Übersicht direkt mit den relevanten Passagen in der ausführlichen Datenschutzerklärung verlinkt.
Allenfalls können dann noch auf einer dritten Stufe vertiefte und detailliertere Informationen für Experten angeboten werden.
Wenn eine Webseite auf ein internationales Publikum zielt, müssen Sie ausserdem prüfen, ob internationale Vorschriften weitere Informationen erfordern.
Schliesslich ist die Erklärung auf der Website so zu platzieren, dass sie für die Nutzenden von jeder Seite aus leicht zugänglich ist.